Haftpflichtversicherung

Die wichtigste Versicherung:  Haftpflichtversicherung

In jedem dritten Haushalt in Deutschland fehlt eine private Haftpflichtversicherung. Dabei minimiert diese wichtige Versicherung mit einem sehr geringen Beitrag die Risiken des Alltags erheblich, Bestehende Policen sollten regelmäßig überprüft werden, da die Deckungskonzepte heute teilweise vollkommen überarbeitet sind.

 

Schützen Sie sich und Ihre Familie, denn ein Haftpflichtschaden ist schnell passiert und kann im Ernstfall existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Insbesondere wenn es sich um Personenschäden handelt.

 

Wann leistet die private Haftpflichtversicherung?

 

Die private Haftpflichtversicherung leistet für folgende Schadenereignisse:

  •      Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen)
         Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
         Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn)
         Mietsachschäden (Schäden an privat gemieteten Räumlichkeiten z.B. Mietwohnung, Ferienwohnung, Hotelzimmer)

  • Was leistet die private Haftpflichtversicherung?

?     Die Versicherung prüft für Sie die Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.

?     Die Versicherung übernimmt für Sie im Rahmen der Deckungssumme die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der gegen Sie erhobene Anspruch berechtigt ist.

?     Die Versicherung wehrt für Sie Schadenersatzansprüche ab, die unberechtigt gegen Sie erhoben werden - gegebenenfalls auch vor Gericht.

 

Welche Personen sind beitragsfrei mitversichert?

  • der Versicherungsnehmer,
  • dessen Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder
  • der in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner sowie
  • deren unverheiratete minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder),
  • deren unverheiratete volljährige Kinder bis zum Ende der Ausbildungszeit,
  • geistig behinderte Kinder im elterlichen Haushalt

 

 

Nach dem XL-Konzept besteht auch Versicherungsschutz für

  • einen alleinstehenden Verwandten
  •  Kinder nach Ende der Ausbildungszeit

solange sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Nach dem XXL-Konzept sind zudem mitversichert:

?     pflegedürftige, psychisch erkrankte und behinderte Kinder auch außerhalb des elterlichen Haushaltes

?     Eltern und Großeltern, die im Haushalt des Versicherungsnehmers oder in einer Pflegeeinrichtung leben

?     sonstige in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Personen

?     vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen (z.B. Au-pair, Austauschschüler)

?     minderjährige Übernachtungsgäste (z.B. Enkel auf Besuch)